Overheadkosten
Das Thema Overheadkostenermittlung hat mit dem 7. EU-Forschungsprogramm erheblich an Bedeutung gewonnen. Im Rahmen dieses Programms, das in nennenswertem Umfang Fördermittel zur Durchführung von Forschungsprojekten bereitstellt, können neben den direkten Projektkosten auch indirekte Kosten, etwa für Infrastruktur (bspw. Gebäude, IT) oder Personal- und Drittmittelverwaltung angerechnet werden. Für die Beantragung dieser sogenannten Overheadkosten ändert die Europäische Kommission die Anforderung an das Nachweisverfahren von einem bisher üblichen Pauschalzuschlag in Richtung einer zertifizierten Vollkostenrechnung. Können auf dieser Basis die indirekten Kosten Forschungsprojekten nach einem plausiblen Schlüssel zugeordnet werden, kann die Hochschule die Overheadkosten künftig vollständig ansetzen.
Auch andere Geldgeber wie die deutsche Forschungsgemeinschaft sind dazu übergegangen, Overheadkosten für Forschungsprojekte zu zahlen. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass auch von diesen gesonderte Nachweisverfahren für die tatsächlichen Overheadkosten gefordert werden. Durch die Förderpolitik der großen Geldgeber für Forschungsmittel gewinnt die Kostenrechnung für die sogenannten Vorkostenbereiche ein größeres Gewicht.
Bei der Konzeption einer Vollkostenrechnung, die unterschiedlichen externen Geldgebern gerecht wird, gilt es sorgfältig vorzugehen und verschiedene Anforderungen zu berücksichtigen. Hierfür bedarf es der umfassenden Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie fundiertem Projekt-Know-how.



