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Leistungsangebot

Integriertes Risikomanagement in Banken, Leasinggesellschaften und Versicherungen durch Umsetzung der MaRisk

Nachdem die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in Banken weitgehend umgesetzt sind, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Januar 2009 das Rundschreiben zu den MaRisk für Versicherungen veröffentlicht. Darin werden die Schwerpunkte künftiger Prüfungen des Risikomanagements vorgestellt. Dadurch erlangen die Versicherungen nun Planungssicherheit hinsichtlich der Weiterentwicklung ihrer Risikomanagementsysteme.

Eine ähnliche Konstellation ergibt sich für Leasinggesellschaften. Seit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 am 25.12.2008 zählt Leasing zu den Finanzdienstleistungen, so dass nun auch Leasinggesellschaften der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstehen und das Kreditwesengesetz (KWG) anzuwenden ist. Im Unterschied zu Banken sind sie jedoch nicht verpflichtet, ihre Geschäfte mit Eigenkapital zu unterlegen oder Liquiditätsanforderungen zu erfüllen. Dennoch müssen auch hier die MaRisk ihre Anwendung finden.

Handlungsbedarf

Die BaFin verfolgt mit den MaRisk zwei wesentliche Ziele: Zum einen wird durch den integrierten Ansatz ein konsistentes Gesamtwerk der aufsichtsrechtlichen Anforderungen auf Basis des § 25a KWG geschaffen. Zum anderen sollen die MaRisk die nationale Umsetzung der zweiten Säule aus Basel II ermöglichen und eine ganzheitliche Risikobetrachtung in den Instituten sicherstellen. Die aktuelle Finanzkrise hat unter anderem gezeigt, dass die Umsetzung und die Anwendung der MaRisk nicht vollumfänglich vollzogen worden sind. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen in Banken, Versicherungen und Leasinggesellschaften haben wir drei Vorgehensweisen erarbeitet:

MaRisk in Banken

Im Rahmen des MaRisk-Umsetzungs-Checks bieten wir Ihnen einen Soll-Ist-Vergleich durch die Bestandsaufnahme der von Ihnen umgesetzten, bestehenden Regelungen mit den Anforderungen des § 25a Abs. 1 KWG und dem Hauptaugenmerk der Einhaltung der MaRisk unter Anwendung der Öffnungsklauseln und der Grundsätze der Proportionalität sowie Materialität.

Wir untersuchen und beurteilen Ihr Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen mit den Schwerpunkten:

  • Geschäfts- und Risikostrategie
  • Risikotragfähigkeit
  • Aufbau- und Ablauforganisation
  • Risikosteuerungs- und Controllingprozesse
  • Informationstechnologie, Ressourcen und Notfallkonzepte

Wir bieten hohe Umsetzungssicherheit vor dem Hintergrund von gesetzlichen und bankaufsichtsrechtlichen Prüfungen.

Grafik: MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) in Banken: Risikotragfähigkeit, Geschäfts-/ Risikostrategie, interne Kontrollverfahren und wirksames Risikomanagement als zentrales Steuerungsinstrument

MaRisk in Versicherungen

Durch den MaRisk-Check bieten wir Ihnen Hilfe bei der Planung Ihrer MaRisk-Umsetzung. Unter Beachtung der bereits bestehenden Regelungen in Ihrem Unternehmen zeigen wir zudem die Möglichkeiten auf, die die neuen qualitativen Anforderungen an Ihr Haus stellen. Schwerpunkte sind die Identifizierung der unternehmensspezifischen Anforderungen und das Aufzeigen einer effektiven Umsetzung bzw. Weiterentwicklung Ihrer Systeme, etwa

  • die Formulierung einer (einheitlichen) Geschäfts- und Risikostrategie
  • die Definition eines (einheitlichen) Risikobegriffs
  • der Auf- und Ausbau eines systematischen Risikomanagementsystems (Identifizierung, Bewertung, Steuerung, Überwachung, Berichterstattung)
  • die Erstellung eines Risikotragfähigkeitskonzeptes und dessen Umsetzung einschließlich eines geeigneten Limitsystems

 Wir helfen Ihnen bei der Nutzung der Möglichkeiten Ihre Prozesse zu verschlanken, die Effizienz des Unternehmens zu steigern und Ihnen einen direkten wirtschaftlichen Nutzen für Ihr Unternehmen aufzuzeigen.

MaRisk in Leasinggesellschaften

Leasinggesellschaften verfügen bereits heute über (Risiko-) Managementsysteme für die Steuerung. Mit den MaRisk wird nun ein umfassendes prinzipienorientiertes Regelwerk vorgelegt. Die Herausforderung liegt in der unternehmensspezifischen Ausgestaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechend der Art, des Umfangs, der Komplexität und des Risikogehaltes der Geschäftsaktivitäten sowie der Organisation. Zu den besonderen organisatorischen Pflichten nach § 25a KWG gehören dabei:

  • der Aufbau/ die Weiterentwicklung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagementsystems,
  • die Schaffung eines Systems zur jederzeitigen Bestimmbarkeit der finanziellen Lage,
  • eine umfassende/ vollständige Dokumentation der Prozesse und der Geschäftstätigkeit,
  • ein angemessenes Sicherheitssystem für den IT-Einsatz sowie
  • Sicherheitsvorkehrungen gegen Geldwäsche und Betrug.

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung der aus dem MaRisk-Check ermittelten notwendigen Maßnahmen und Anforderungen. Aufgrund der Erfahrungen unserer Berater bieten wir Ihnen individuelle, auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungen, die den aufsichtsrechtlichen Forderungen entsprechen und Ihnen gleichzeitig Effizienz- und Effektivitätspotentiale
aufzeigen.

Unsere Leistung Ihr Nutzen

Wir möchten Sie gern bei der Optimierung Ihres Risikomanagements unterstützen und bieten Leistungen von der Analyse bis zur Inbetriebnahme Ihrer Lösung an.

Die Berater der Syncwork AG verfügen über umfangreiche Praxiserfahrung aus allen Bereichen der Gesamtbanksteuerung, der Management- und IT-Beratung sowie des Projektmanagements.

Unsere Kunden profitieren davon durch:

  • Reduzierung des operationalen Risikos,
  • optimierte Prozesse der Ablauf- und Aufbauorganisation sowie
  • der Generierung von Ertragspotentiale bzw. der Reduzierung der Risikokosten.

Gern stehen wir für ein unverbindliches, persönliches Gespräch zur Verfügung, bei dem wir Ihre ganz spezifische Situation besprechen und Ihnen unsere Beratungsansätze vorstellen.

Ihr Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an!
Gern beantworten wir Ihre Fragen, senden Ihnen weiteres Informations-
material zu oder stehen für einen Gesprächstermin zur Verfügung.

Foto: Kurt Reinartz

Kurt Reinartz
Director
Banking & Finance



Fon: +49 (0)30 854081-0

Lietzenburger Straße 69
10719 Berlin

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