Vollkostenrechnung in Hochschulen zur Erfüllung der EU-Anforderungen
23.06.2010 | Public Management:
Die Freie Universität Berlin präsentiert am 01. Juli 2010 auf der Fachtagung Methoden und Werkzeuge zur Verwaltungsmodernisierung (MEMO 2010) gemeinsam mit Syncwork einen Erfahrungsbericht über die Konzeption und Umsetzung einer Vollkostenrechnung, mit der die speziellen Anforderungen der EU-Kommission im Rechnungswesen erfüllt werden können.
Wie alle anderen deutschen Hochschulen sah sich die Freie Universität mit der Anforderung konfrontiert, Vollkosten für Drittmittelprojekte, die durch das EU-Rahmenprogramm oder durch EFRE bzw. den ESF finanziert werden, ausweisen zu müssen. Neue Anforderungen ergeben sich außerdem aus einer Konkretisierung des Europäischen Beihilferechtes im Rahmen des Gemeinschaftsrahmens über F&E& I Beihilfen: In Bereichen, in denen Hochschulen wirtschaftlichen Aktivitäten nachgehen (z.B. Auftragsforschung) muss der Nachweis geführt werden, dass dies zu marktüblichen Bedingungen erfolgt. Dies bedeutet insbesondere, dass die Dienstleistung zu Vollkosten (ggf. zuzüglich Gewinnzuschlag) gegenüber vom Auftraggeber zu finanzieren ist.
Die Freie Universität hat sich vor diesem speziellen Hintergrund entschieden, eine Vollkostenrechnung einzuführen, mit der die Trennung der Kosten nach Forschung, Lehre und Dienstleistungen möglich ist und die die flexible Ermittlung der Vollkosten für Forschungsleistungen (ggf. auch Lehre und Dienstleistungen) vorsieht.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Leistungsangebot Vollkostenrechnung in Hochschulen.




